Gesundheitsbogen
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[Schulstempel]
Stand: 21.08.2020
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Angaben gemäß Nr. 3 und Nr. 9.2 des Rahmenplans für die Hygienemaßnahmen, den Infektions- und Arbeitsschutz an Schulen im Land Sachsen-Anhalt während der Corona-Pandemie
Diese Erklärung ist bis spätestens zum 31.08.2020 (für die Schülerinnen und Schüler des 1. Schuljahrgangs bis spätestens zum 02.09.2020) der Schulleitung oder einer von ihr beauftragten Person zu übergeben.
Vor- und Familienname: ______________________________________________
Klasse: ______________________________________________
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JA |
NEIN |
1) |
hat heute erkennbare Symptome einer COVID-19 Erkrankung gemäß der aktuellen RKI-Definition oder Erkältungssymptome. Ausgenommen sind Symptome, die auf ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankungen beruhen (Heuschnupfen und andere Allergien etc.). |
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2) |
hatte innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu mindestens einer laborbestätigt infizierten Person. |
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3) |
hatte Kontakt zu einer Person, die in den letzten 14 Tagen aus dem Ausland zurückgekehrt ist und nach der Rückkehr Quarantäne-beschränkungen unterliegt. |
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4) |
ist in den letzten 14 Tagen selbst aus einem Risikogebiet gemäß der aktuellen RKI-Definition zurückgekehrt. |
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5) |
- Nur wenn unter 4) mit „ja“ geantwortet wurde. – Ein Test auf das SARS-CoV-2- Virus wurde durchgeführt. Das Testergebnis liegt vor und ist negativ. |
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6) |
Die in der Schule bekannte Anschrift und Telefonnummer sind aktuell. |
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Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Richtigkeit der o. g. Angaben. Mir ist bewusst, dass Veränderungen
o. g. Angaben sofort der Schule zu melden sind.
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Mit meiner Unterschrift bestätige ich ferner, dass ich den Rahmenplan für die Hygienemaß-nahmen, den
Infektions- und Arbeitsschutz an Schulen im Land Sachsen-Anhalt während der Corona-Pandemie zur Kenntnis
genommen habe. Mir ist insbesondere bekannt, dass ich die vorstehende Erklärung bei einer Abwesenheit von
mehr als fünf Schultagen erneut vorlegen muss.
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass eine verspätete Abgabe dieser Erklärung zur Folge hat, dass die
vorstehende Schülerin/der vorstehende Schüler ab dem 31.08.2020 bzw. dem 02.09.2020 das Schulgelände
nicht mehr betreten darf und vom Unterricht ausgeschlossen wird. Die daraus resultierende Fehlzeit gilt als
unentschuldigte Fehlzeit.
Datenschutzhinweise
Diese Selbstauskunft und die dort eingetragenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich in der Schule
und ausschließlich in Papierform (keine elektronische Speicherung) aufbewahrt.
Eine weitere Datenverarbeitung findet nur statt, wenn festgestellt werden sollte, dass die Schülerin oder der
Schüler oder eine ihrer/seiner Kontaktpersonen in der oben bezeichneten Schule positiv auf COVID-19 getestet
werden sollte. In diesem Fall werden die personenbezogenen Daten genutzt, um mögliche Kontaktpersonen
identifizieren zu können. Die Daten würden in diesem Fall auch an die örtlichen Gesundheitsbehörden
weitergegeben werden.
Die Datenerhebung, Datenaufbewahrung und evtl. Datenverwendung dienen also ausschließlich dem
Gesundheitsschutz der Schülerin/des Schülers und möglicher Kontaktpersonen.
Die Daten werden spätestens am Ende des Schuljahres 2020/2021 in der Schule vernichtet.
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Ort, Datum |
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Unterschrift eines/einer Sorgeberechtigten oder volljährige Schülerin/volljähriger Schüler |
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