Schulanmeldung 2025/2026

 

Anmeldung eines schulpflichtig werdenden Kindes zur
Aufnahme in die Grundschule
- Informationen -


 

Liebe Eltern, liebe Personensorgeberechtigte, 


die nachfolgenden Informationen dienen dazu, Sie über die Anmeldung Ihres schulpflichtig werdenden 


Kindes in einer Grundschule des Landes Sachsen-Anhalt zu informieren. 


 

1.  Wird unser/mein Kind mit Beginn des Schuljahres 2026/27 schulpflichtig? 


Wenn Ihr Kind bis zum 30.6.2026 das sechste Lebensjahr vollendet hat, wird es mit Beginn des 

Schuljahres 2026/27 schulpflichtig und nimmt nach der Einschulung seinen Schulbesuch wahr. 

Vorzeitig angemeldete Kinder werden mit der Aufnahme in die Grundschule schulpflichtig und sind 

nach der Einschulung zum Schulbesuch verpflichtet (siehe Frage 5). 


2.  Wo erfolgt die Anmeldung des schulpflichtig werdenden Kindes? 


Die Eltern/Personensorgeberechtigten melden nach Aufforderung durch den Schulträger bzw. die 

Schule ihr schulpflichtig werdendes Kind bei der ihrem Hauptwohnsitz zugeordneten öffentlichen 

Grundschule  bei  einer  bestehenden  Schulbezirksregelung.  Besteht  für  Ihren  Wohnort  keine 

Schulbezirksregelung melden Sie Ihr Kind an der von Ihnen gewünschten öffentlichen Grundschule 

im Gebiet Ihres Schulträgers an. Gemeinsam mit Ihrem Kind stellen Sie sich dann in der Grundschule 

vor. Die Anmeldung ist durch die Eltern/Personensorgeberechtigten einvernehmlich vorzunehmen. 


3.  Welche Unterlagen müssen wir/muss ich zur Anmeldung mitbringen? 


Folgende Unterlagen bzw. Informationen sollten bei der Anmeldung verfügbar sein: 

zur  Bestätigung  der  Personalien  zum  Kind  die  Geburtsurkunde  zum  Kind  oder  das 

Familienstammbuch, 


• Nachweise zur Sorgeberechtigung und 


• Name, Anschrift und Telefonnummer der Einrichtung der besuchten Kindertageseinrichtung 

(wenn zutreffend). 


4.  Muss unser/mein Kind an der schulärztlichen Untersuchung teilnehmen? 


Vor der Aufnahme in die Schule sind Sie verpflichtet, Ihr Kind schulärztlich untersuchen zu lassen. 

Alle Schulanfänger erhalten nach der Anmeldung in der Schule eine Einladung zur schulärztlichen 

Untersuchung durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst. 


5.  Kann unser/mein Kind vorzeitig eingeschult werden? 


Kinder, die bis zum 30.6.2026 das fünfte Lebensjahr vollendet haben, können vorzeitig eingeschult 

werden. Der Antrag auf vorzeitige Einschulung wird in der Schule innerhalb des Anmeldeverfahrens 

(siehe Frage 2) gestellt. 


6.  Kann die Einschulung unseres/meines Kindes verschoben werden? 


In begründeten Einzelfällen kann die Schulpflicht einmal um ein Jahr verschoben werden. Den  

Antrag auf Verschiebung der Schulpflicht können Sie über die Grundschule beim Landesschulamt 

bis zum 15.4.2026 stellen. Der Antrag ist zu begründen und zu belegen. Das Landesschulamt teilt 

Ihnen bis zum 31.5.2026 die Entscheidung zum Antrag mit. 


7.  Was ist zu tun, wenn unser/mein Kind in einer Grundschule in freier Trägerschaft aufgenom- 


men werden soll? 


Beabsichtigen Sie, ihr Kind in eine Grundschule in freier Trägerschaft einzuschulen, teilen sie dies 

der für sie zuständigen öffentlichen Grundschule am Hauptwohnsitz mit Namen und Anschrift der 

Grundschule in freier Trägerschaft, in die das Kind eingeschult werden soll, bis zum 1.3.2025 mit. 

Die Schule in freier Trägerschaft informiert Sie und die zuständige öffentliche Grundschule schriftlich 

über die Aufnahme des Kindes. 


8.  Was ist zu tun, wenn unser/mein Kind in einer Grundschule außerhalb des festgelegten  


Einzugsbereiches aufgenommen werden soll? 


Soll Ihr Kind eine Grundschule besuchen, die sich außerhalb des festgelegten Einzugsbereiches 

der nach dem Hauptwohnsitz zuständigen öffentlichen Grundschule befindet, müssen Sie einen 

Antrag  auf  Ausnahme  stellen.  Für  die  Antragsstellung  müssen  zwingende  Gründe  dargelegt  

werden. Der Antrag ist bis zum 31.3.2025 an die gemäß Einzugsbereich ursprünglich zuständige 

Grundschule zu richten. Diese Grundschule leitet die Unterlagen an das Landesschulamt weiter. 

Das Landesschulamt informiert Sie über die getroffene Entscheidung. 


Wir wünschen Ihrem Kind viel Freude und 


Erfolg in der Schule. 









 




Datenschutzerklärung