MELDUNGEN
18.08.2023
Richtlinie zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikations-technologien an Schulen (IKT-RL)
Zuwendungsbescheid vom 23.05.2023
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung des Zugangs
zu Informations- und Kommunikationstechnologien an Schulen eine Zuwendung aus dem
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) als nicht rückzahlbarer Zuschuss in
Form einer Vollfinanzierung, um die technischen Voraussetzungen für das Erreichen der informationstechnologischen Bildungsziele des Landes Sachsen-Anhalt zu verbessern.
Mit der Zuwendung wird das Ziel verfolgt, die Standardisierung der Grundinfrastruktur im
Schulbereich zu fördern, um den administrativen Aufwand zu optimieren. Insbesondere soll
mit zeitgemäßer IKT-Ausstattung und entsprechenden eGovernement-Anwendungen den
Lehrern sowie Schülern ein besserer Zugang zu anwendungskonformen Innovationen
ermöglicht werden.
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15.8.2023
Information zu Masern
Liebe Eltern, liebe Bürgerinnen und Bürger, bei Masern handelt es sich um eine sehr ansteckende Krankheit. Masern schwächen vorübergehend das Immunsystem, zusätzliche Erreger können Komplikationen wie Mittelohrentzündung, Bronchitis oder Lungenentzündung verursachen. Etwa zehn von 10.000 an Masern erkrankten Personen erleiden eine Gehirnentzündung. Von diesen zehn Erkrankten sterben statistisch ein bis zwei. Bei etwa zwei bis drei Betroffenen bleiben schwere Folgeschäden wie eine geistige Behinderung und Lähmungen zurück. Übertragen werden Masernviren von Mensch zu Mensch, z.B. beim Niesen oder Sprechen (Tröpfcheninfektion). In der Regel erkranken alle Personen, die Kontakt zu einem Erkrankten hatten, sofern sie nicht geimpft bzw. durch eine durchgemachte Masernerkrankung geschützt sind. Masern sind bereits mehrere Tage vor Auftreten der ersten Krankheitszeichen ansteckend. Ungefähr zehn bis zwölf Tage nach der Ansteckung mit Masern kommt es zu starken grippeähnlichen Symptomen: hohes Fieber, Husten und Schnupfen. An der Wangenschleimhaut tritt ein weißlicher Belag auf. Erst einige Tage später entwickelt sich der typische Masern-Ausschlag, das Fieber steigt erneut. Bereits kurze Kontakte mit Erkrankten in der Infektionsphase (4 Tage vor bis 4 Tage nach Auftreten des Hautauschlags) können zu einer Erkrankung von empfänglichen Personen führen. Eine Übertragung ist auch dann möglich, wenn sich eine Person in einem Raum aufgehalten hat, in dem ein an den Masern Erkrankter in der Infektionsphase bis zu zwei Stunden vorher anwesend war. Daher sollte jeder Kontakt zu einem an Masern Erkrankten als potenzieller Ansteckungskontakt gewertet werden. Auch Erwachsene können an Masern erkranken. Dies gilt insbesondere für Erwachsene, die vor 1970 geboren wurden. Erst Anfang der 70er Jahre wurde die Impfung eingeführt. Bitte kontrollieren Sie daher auch Ihren eigenen Impfschutz und den der übrigen Personen Ihres Haushaltes anhand der persönlichen Impfausweise. Die wirksamste präventive Maßnahme zum Schutz vor einer Masernerkrankung ist die Schutzimpfung gegen Masern. Bei einem Masernausbruch – wie aktuell in zwei Schulen in Halle (Saale) – sollten alle Personen im ausbruchsrelevanten Kontext mit einem nicht vollständigen Masern-Impfstatus so schnell wie möglich auch ohne einen nachgewiesenen Kontakt mit einem akut an den Masern Erkrankten fehlende Impfungen nachholen. Eine Impfung ist auch möglich, wenn eine Person schon Kontakt zu einer erkrankten Person hatte und sich möglicherweise schon angesteckt hat. Babys und Kleinkinder sollen die erste MMR-Impfung im Alter von 11–14 Monaten erhalten. Die zweite Impfung sollte frühestens vier Wochen nach der ersten Impfung, im Alter von 15–23 Monaten durchgeführt werden. Eine Impfung unter 11 Monaten ist unter bestimmten Bedingungen (z.B. im Ausbruchsgeschehen) möglich. Falls Sie weitere Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Teams Hygiene gerne zur Verfügung (0345 / 221–3252 oder –3254).
Ihr Fachbereich Gesundheit
DigitalPakt Schule
Für die Umsetzung des Förderprogramms DigitalPakt Schule (DigitalPakt-Richtlinie) gewährt das Land Sachsen-Anhalt für kommunale Schulen der Stadt Halle (Saale) Zuwendungen aus Bundesmitteln.
Der Grundschule Diesterweg werden für die Umsetzung des Aufbaus oder Verbesserung der passiven und aktiven Infrastrukturkomponenten finanzielle Mittel durch die Bundesregierung zur Verfügung gestellt. Es handelt sich hierbei um eine Anteilsfinanzierung. Weitere benötigte finanzielle Mittel stellt die Stadt Halle (Saale) zur Verfügung.

Lizenzen & Quellen
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