Schulanmeldung 2024/2025

 

Anmeldung eines schulpflichtig werdenden Kindes zur
Aufnahme in die Grundschule
- Informationen -


Liebe Eltern, liebe Personensorgeberechtigte,


die nachfolgenden Informationen dienen dazu, Sie über die Anmeldung Ihres schulpflichtig werdenden
Kindes in einer Grundschule des Landes Sachsen-Anhalt zu informieren.

 

1. Wird unser/mein Kind mit Beginn des Schuljahres 2024/25 schulpflichtig?
Wenn Ihr Kind bis zum 30.6.2024 das sechste Lebensjahr vollendet hat, wird es mit Beginn des
Schuljahres 2024/25 schulpflichtig und nimmt nach der Einschulung seinen Schulbesuch wahr.
Vorzeitig angemeldete Kinder werden mit der Aufnahme in die Grundschule schulpflichtig und sind
nach der Einschulung zum Schulbesuch verpflichtet (siehe Frage 5).
2. Wo erfolgt die Anmeldung des schulpflichtig werdenden Kindes?
Die Eltern/Personensorgeberechtigten melden nach Aufforderung durch den Schulträger bzw. die
Schule ihr schulpflichtig werdendes Kind bei der ihrem Hauptwohnsitz zugeordneten öffentlichen
Grundschule bei einer bestehenden Schulbezirksregelung. Besteht für Ihren Wohnort keine
Schulbezirksregelung melden Sie Ihr Kind an der von Ihnen gewünschten öffentlichen Grundschule
im Gebiet Ihres Schulträgers an. Gemeinsam mit Ihrem Kind stellen Sie sich dann in der Grundschule
vor. Die Anmeldung ist durch die Eltern/Personensorgeberechtigten einvernehmlich vorzunehmen.
3. Welche Unterlagen müssen wir/muss ich zur Anmeldung mitbringen?


Folgende Unterlagen bzw. Informationen sollten bei der Anmeldung verfügbar sein:

  •  zur Bestätigung der Personalien zum Kind die Geburtsurkunde zum Kind oder das Fami-

           lienstammbuch,

  •  Nachweise zur Sorgeberechtigung und
  •  Name, Anschrift und Telefonnummer der Einrichtung der besuchten Kindertageseinrichtung

           (wenn zutreffend).
4. Muss unser/mein Kind an der schulärztlichen Untersuchung teilnehmen?
Vor der Aufnahme in die Schule sind Sie verpflichtet, Ihr Kind schulärztlich untersuchen zu lassen.
Alle Schulanfänger erhalten nach der Anmeldung in der Schule eine Einladung zur schulärztlichen
Untersuchung durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst.
5. Kann unser/mein Kind vorzeitig eingeschult werden?
Kinder, die bis zum 30.6.2024 das fünfte Lebensjahr vollendet haben, können vorzeitig eingeschult
werden. Der Antrag auf vorzeitige Einschulung wird in der Schule innerhalb des Anmeldeverfahrens
(siehe Frage 2) gestellt.
6. Kann die Einschulung unseres/meines Kindes verschoben werden?
In begründeten Einzelfällen kann die Schulpflicht einmal um ein Jahr verschoben werden. Den
Antrag auf Verschiebung der Schulpflicht können Sie über die Grundschule beim Landesschulamt
bis zum 15.4.2024 stellen. Der Antrag ist zu begründen und zu belegen. Das Landesschulamt teilt
Ihnen bis zum 31.5.2024 die Entscheidung zum Antrag mit.
7. Was ist zu tun, wenn unser/mein Kind in einer Grundschule in freier Trägerschaft aufgenom-
men werden soll?
Beabsichtigen Sie, ihr Kind in eine Grundschule in freier Trägerschaft einzuschulen, teilen sie dies
der für sie zuständigen öffentlichen Grundschule am Hauptwohnsitz mit Namen und Anschrift der
Grundschule in freier Trägerschaft, in die das Kind eingeschult werden soll, bis zum 1.3.2023 mit.
Die Schule in freier Trägerschaft informiert Sie und die zuständige öffentliche Grundschule schriftlich
über die Aufnahme des Kindes.
8. Was ist zu tun, wenn unser/mein Kind in einer Grundschule außerhalb des festgelegten
Einzugsbereiches aufgenommen werden soll?
Soll Ihr Kind eine Grundschule besuchen, die sich außerhalb des festgelegten Einzugsbereiches
der nach dem Hauptwohnsitz zuständigen öffentlichen Grundschule befindet, müssen Sie einen
Antrag auf Ausnahme stellen. Für die Antragsstellung müssen zwingende Gründe dargelegt
werden. Der Antrag ist bis zum 31.3.2023 an die gemäß Einzugsbereich ursprünglich zuständige
Grundschule zu richten. Diese Grundschule leitet die Unterlagen an das Landesschulamt weiter.
Das Landesschulamt informiert Sie über die getroffene Entscheidung.


Wir wünschen Ihrem Kind viel Freude und
Erfolg in der Schule.

 

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