MELDUNGEN

  

 

Die Schulleitung und alle Lehrkräfte bedanken sich ganz herzlich bei allen fleißigen Helfern, welche bei unserem Arbeitseinsatz den Schulhof verschönert haben sowie für die eingegangenen Geld- und Sachspenden.



Anmeldestart für Freiwilliges Jahr


Ab sofort können sich junge Menschen zwischen 16 und 27 Jahren für ein

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) Kultur anmelden. Der Einsatz erfolgt vom 1. September 2024 bis 31. August 2025. Es wird ein monatliches Taschengeld von 380,00 € gezahlt, die Sozialversicherungsbeiträge werden übernommen.

Anmeldungen werden bis 15.03.2024 entgegengenommen.


Weitere Infos, Anmeldung und ein Überblick über Einsatzstellen in Sachsen-Anhalt im Internet:

www.freiwilligendienste.lkjlsa.de/fsj-kultur


Die Grundschule Diesterweg ist Einsatzstelle für ein FSJ





18.08.2023: Richtlinie zur  Förderung  des  Zugangs  zu       

                       Informations-  und  Kommunikations- 

                       technologien an Schulen (IKT-RL)  

 

 Richtlinie  zur  Förderung  des  Zugangs  zu  Informations-  und  Kommunikations- 

  technologien an Schulen (IKT-RL)  


 Schule: Grundschule Diesterweg 


 Zuwendungsbescheid vom 23.05.2023 


 

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung des Zugangs 

zu Informations- und Kommunikationstechnologien an Schulen eine Zuwendung aus dem 

Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) als nicht rückzahlbarer Zuschuss in 

Form einer Vollfinanzierung, um die technischen Voraussetzungen für das Erreichen der informationstechnologischen Bildungsziele des Landes Sachsen-Anhalt zu verbessern.  

Mit der Zuwendung wird das Ziel verfolgt, die Standardisierung der Grundinfrastruktur im 

Schulbereich zu fördern, um den administrativen Aufwand zu optimieren. Insbesondere soll 

mit zeitgemäßer IKT-Ausstattung und entsprechenden eGovernement-Anwendungen den 

Lehrern  sowie  Schülern  ein  besserer  Zugang  zu  anwendungskonformen  Innovationen 

ermöglicht werden.  


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15.8.2023  Information zu Masern      


Liebe Eltern, liebe Bürgerinnen und Bürger,  

bei  Masern  handelt  es  sich  um  eine  sehr  ansteckende  Krankheit.  Masern 

schwächen  vorübergehend  das  Immunsystem,  zusätzliche  Erreger  können 

Komplikationen  wie  Mittelohrentzündung,  Bronchitis  oder  Lungenentzündung 

verursachen. Etwa zehn von 10.000 an Masern erkrankten Personen erleiden 

eine Gehirnentzündung. Von diesen zehn Erkrankten sterben statistisch ein bis 

zwei. Bei etwa zwei bis drei Betroffenen bleiben schwere Folgeschäden wie eine 

geistige Behinderung und Lähmungen zurück.  


 Übertragen werden Masernviren von Mensch zu Mensch, z.B. beim Niesen oder 

Sprechen  (Tröpfcheninfektion).  In  der  Regel  erkranken  alle  Personen,  die 

Kontakt zu einem Erkrankten hatten, sofern sie nicht geimpft bzw. durch eine 

durchgemachte Masernerkrankung geschützt sind. Masern sind bereits mehrere 

Tage vor Auftreten der ersten Krankheitszeichen ansteckend.  

Ungefähr zehn bis zwölf Tage nach der Ansteckung mit Masern kommt es zu 

starken grippeähnlichen Symptomen: hohes Fieber, Husten und Schnupfen. An 

der Wangenschleimhaut tritt ein weißlicher Belag auf. Erst einige Tage später 

entwickelt sich der typische Masern-Ausschlag, das Fieber steigt erneut.   


 Bereits kurze Kontakte mit Erkrankten in der Infektionsphase (4 Tage vor bis 4 

Tage  nach  Auftreten  des  Hautauschlags)  können  zu  einer  Erkrankung  von 

empfänglichen Personen führen. Eine Übertragung ist auch dann möglich, wenn 

sich eine Person in einem Raum aufgehalten hat, in dem ein an den Masern 

Erkrankter in der Infektionsphase bis zu zwei Stunden vorher anwesend war. 

Daher sollte jeder Kontakt zu einem an Masern Erkrankten als potenzieller 

Ansteckungskontakt gewertet werden.  


Auch Erwachsene können an Masern erkranken. Dies gilt insbesondere für 

Erwachsene, die vor 1970 geboren wurden. Erst Anfang der 70er Jahre wurde 

die  Impfung  eingeführt.  Bitte  kontrollieren  Sie  daher  auch  Ihren  eigenen 

Impfschutz  und  den  der  übrigen  Personen  Ihres  Haushaltes  anhand  der 

persönlichen Impfausweise.  

Die wirksamste präventive Maßnahme zum Schutz vor einer Masernerkrankung 

st die Schutzimpfung gegen Masern. Bei einem Masernausbruch – wie aktuell 

in zwei Schulen in Halle (Saale) – sollten alle Personen im ausbruchsrelevanten 

Kontext mit einem nicht vollständigen Masern-Impfstatus so schnell wie möglich 

auch  ohne  einen  nachgewiesenen  Kontakt  mit  einem  akut  an  den  Masern 

Erkrankten fehlende Impfungen nachholen. Eine Impfung ist auch möglich, wenn 

eine  Person  schon  Kontakt  zu  einer  erkrankten  Person  hatte  und  sich 

möglicherweise schon angesteckt hat.  


Babys  und  Kleinkinder  sollen  die  erste  MMR-Impfung  im  Alter  von  11–14 

Monaten erhalten. Die zweite Impfung sollte frühestens vier Wochen nach der 

ersten Impfung, im Alter von 15–23 Monaten durchgeführt werden. Eine Impfung 

unter 11 Monaten ist unter bestimmten Bedingungen (z.B. im  

Ausbruchsgeschehen) möglich.   


Falls Sie weitere Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Teams Hygiene 

gerne zur Verfügung (0345 / 221–3252 oder –3254).  


Ihr Fachbereich Gesundheit  



     

Projekt: DigitalPakt Schule

Grundschule Diesterweg

 

 

Für die Umsetzung des Förderprogramms DigitalPakt Schule (DigitalPakt-Richtlinie) gewährt das Land Sachsen-Anhalt für kommunale Schulen der Stadt Halle (Saale) Zuwendungen aus Bundesmitteln.

 

Der Grundschule Diesterweg werden für die Umsetzung des Aufbaus oder Verbesserung der passiven und aktiven Infrastrukturkomponenten finanzielle Mittel durch die Bundesregierung zur Verfügung gestellt. Es handelt sich hierbei um eine Anteilsfinanzierung. Weitere benötigte finanzielle Mittel stellt die Stadt Halle (Saale) zur Verfügung.

 

 

 

 

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