MELDUNGEN
Die Schulleitung und alle Lehrkräfte bedanken sich ganz herzlich bei allen fleißigen Helfern, welche bei unserem Arbeitseinsatz den Schulhof verschönert haben sowie für die eingegangenen Geld- und Sachspenden.
Anmeldestart für Freiwilliges Jahr
Ab sofort können sich junge Menschen zwischen 16 und 27 Jahren für ein
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) Kultur anmelden. Der Einsatz erfolgt vom 1. September 2024 bis 31. August 2025. Es wird ein monatliches Taschengeld von 380,00 € gezahlt, die Sozialversicherungsbeiträge werden übernommen.
Anmeldungen werden bis 15.03.2024 entgegengenommen.
Weitere Infos, Anmeldung und ein Überblick über Einsatzstellen in Sachsen-Anhalt im Internet:
www.freiwilligendienste.lkjlsa.de/fsj-kultur
Die Grundschule Diesterweg ist Einsatzstelle für ein FSJ
18.08.2023: Richtlinie zur Förderung des Zugangs zu
Informations- und Kommunikations-
technologien an Schulen (IKT-RL)
Richtlinie zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikations-
technologien an Schulen (IKT-RL)
Schule: Grundschule Diesterweg
Zuwendungsbescheid vom 23.05.2023
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung des Zugangs
zu Informations- und Kommunikationstechnologien an Schulen eine Zuwendung aus dem
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) als nicht rückzahlbarer Zuschuss in
Form einer Vollfinanzierung, um die technischen Voraussetzungen für das Erreichen der informationstechnologischen Bildungsziele des Landes Sachsen-Anhalt zu verbessern.
Mit der Zuwendung wird das Ziel verfolgt, die Standardisierung der Grundinfrastruktur im
Schulbereich zu fördern, um den administrativen Aufwand zu optimieren. Insbesondere soll
mit zeitgemäßer IKT-Ausstattung und entsprechenden eGovernement-Anwendungen den
Lehrern sowie Schülern ein besserer Zugang zu anwendungskonformen Innovationen
ermöglicht werden.
15.8.2023 Information zu Masern
Liebe Eltern, liebe Bürgerinnen und Bürger,
bei Masern handelt es sich um eine sehr ansteckende Krankheit. Masern
schwächen vorübergehend das Immunsystem, zusätzliche Erreger können
Komplikationen wie Mittelohrentzündung, Bronchitis oder Lungenentzündung
verursachen. Etwa zehn von 10.000 an Masern erkrankten Personen erleiden
eine Gehirnentzündung. Von diesen zehn Erkrankten sterben statistisch ein bis
zwei. Bei etwa zwei bis drei Betroffenen bleiben schwere Folgeschäden wie eine
geistige Behinderung und Lähmungen zurück.
Übertragen werden Masernviren von Mensch zu Mensch, z.B. beim Niesen oder
Sprechen (Tröpfcheninfektion). In der Regel erkranken alle Personen, die
Kontakt zu einem Erkrankten hatten, sofern sie nicht geimpft bzw. durch eine
durchgemachte Masernerkrankung geschützt sind. Masern sind bereits mehrere
Tage vor Auftreten der ersten Krankheitszeichen ansteckend.
Ungefähr zehn bis zwölf Tage nach der Ansteckung mit Masern kommt es zu
starken grippeähnlichen Symptomen: hohes Fieber, Husten und Schnupfen. An
der Wangenschleimhaut tritt ein weißlicher Belag auf. Erst einige Tage später
entwickelt sich der typische Masern-Ausschlag, das Fieber steigt erneut.
Bereits kurze Kontakte mit Erkrankten in der Infektionsphase (4 Tage vor bis 4
Tage nach Auftreten des Hautauschlags) können zu einer Erkrankung von
empfänglichen Personen führen. Eine Übertragung ist auch dann möglich, wenn
sich eine Person in einem Raum aufgehalten hat, in dem ein an den Masern
Erkrankter in der Infektionsphase bis zu zwei Stunden vorher anwesend war.
Daher sollte jeder Kontakt zu einem an Masern Erkrankten als potenzieller
Ansteckungskontakt gewertet werden.
Auch Erwachsene können an Masern erkranken. Dies gilt insbesondere für
Erwachsene, die vor 1970 geboren wurden. Erst Anfang der 70er Jahre wurde
die Impfung eingeführt. Bitte kontrollieren Sie daher auch Ihren eigenen
Impfschutz und den der übrigen Personen Ihres Haushaltes anhand der
persönlichen Impfausweise.
Die wirksamste präventive Maßnahme zum Schutz vor einer Masernerkrankung
st die Schutzimpfung gegen Masern. Bei einem Masernausbruch – wie aktuell
in zwei Schulen in Halle (Saale) – sollten alle Personen im ausbruchsrelevanten
Kontext mit einem nicht vollständigen Masern-Impfstatus so schnell wie möglich
auch ohne einen nachgewiesenen Kontakt mit einem akut an den Masern
Erkrankten fehlende Impfungen nachholen. Eine Impfung ist auch möglich, wenn
eine Person schon Kontakt zu einer erkrankten Person hatte und sich
möglicherweise schon angesteckt hat.
Babys und Kleinkinder sollen die erste MMR-Impfung im Alter von 11–14
Monaten erhalten. Die zweite Impfung sollte frühestens vier Wochen nach der
ersten Impfung, im Alter von 15–23 Monaten durchgeführt werden. Eine Impfung
unter 11 Monaten ist unter bestimmten Bedingungen (z.B. im
Ausbruchsgeschehen) möglich.
gerne zur Verfügung (0345 / 221–3252 oder –3254).
Ihr Fachbereich Gesundheit
Projekt: DigitalPakt Schule
Grundschule Diesterweg
Für die Umsetzung des Förderprogramms DigitalPakt Schule (DigitalPakt-Richtlinie) gewährt das Land Sachsen-Anhalt für kommunale Schulen der Stadt Halle (Saale) Zuwendungen aus Bundesmitteln.
Der Grundschule Diesterweg werden für die Umsetzung des Aufbaus oder Verbesserung der passiven und aktiven Infrastrukturkomponenten finanzielle Mittel durch die Bundesregierung zur Verfügung gestellt. Es handelt sich hierbei um eine Anteilsfinanzierung. Weitere benötigte finanzielle Mittel stellt die Stadt Halle (Saale) zur Verfügung.